Ernst Schweer

Name:

Ernst Schweer

Alternative Namen:

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Geburtsdatum / -ort:

31.12.1914
in Stemmen

Wohnort:

Hespe

Beruf

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Verwandschaftsverhältnisse:

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Emigration am / nach:

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Deportation am / nach:

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Anderes Schicksal:

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Todesdatum: / Todesort:

00.00.1953, Stemmen

Anmerkung:

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Quellennachweis:

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Ernst Schweer wurde am 31. Dezember 1914 in Stemmen, damals im Kreis Bückeburg, geboren. Er war von Geburt an körperlich und geistig beeinträchtigt. Aus mündlichen Berichten entfernter Verwandter ist bekannt, dass Ernst in seiner Familie gut aufgehoben war.

Aufgrund seiner Beeinträchtigungen wurde Ernst Schweer im Gesundheitsamt Stadthagen im Alter von 21 Jahren ärztlich »begutachtet«. Die Begutachtung ergab, dass Ernst Schweer unter das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses« fiel, mit dem Zwangssterilisierungen ermöglicht wurden. Diese Zwangssterilisationen mussten durch sogenannte »Erbgesundheitsgerichte« veranlasst werden, hier durch das Gericht in Bückeburg.

Aus Berichten der Verwandten wissen wir, dass Ernst unter der Sterilisation sehr gelitten hat. Er ist vermutlich 1953, also mit 39 Jahren, verstorben. Seine Mutter konnte das ihm und der Familie angetane Unrecht nicht vergessen. Sein Vater verstarb in den 50ern, seine Mutter 1969.

Im Bereich der Gesundheitsämter Rinteln und Stadthagen wurden etwa 700 Menschen zwangssterilisiert; die Sterilisationen wurden in den örtlichen Krankenhäusern durchgeführt. Mit der Anzahl der Zwangsterilisationen bewegte sich Schaumburg etwa im Durchschnitt des damaligen Deutschen Reiches.

Ernst Schweer ist ein sicherlich typisches Beispiel für die Unbarmherzigkeit der NS-Gesetzgebung und ihrer bürokratischen Umsetzung. Entschädigungen für das erlittene Unrecht gab es in der Nachkriegszeit kaum.