Hermann Hartmann (In Bearbeitung)

Name:

Hermann Hartmann

Alternative Namen:

-

Geburtsdatum / -ort:

18.12.1896
in Bad Eilsen

Wohnort:

Ahnsen

Beruf

Bergmann

Verwandschaftsverhältnisse:

Ehemann der Ernestine Hartmann geb. Tebbe und Vater von Rudi Hartmann

 

Emigration am / nach:

-
-

Deportation am / nach:

15.03.1937, U-Haft Gerichtsgefängnis Bückeburg
13.01.1938, KZ Buchenwald /

Mitte 06.1943, KZ Ravensbrück

Anderes Schicksal:

26.06.1945 Bei Kriegsende befreit.

Anklage wegen Nichteilnahme an der Reichstagswahl, Verweigerung des Deutschen Grußes, Verweigerung der Spenden für das Winterhilfswerkes, Mitglieder der verbotenen Internationalen Bibelforscher Vereinigung, heute Zeugen Jehovas. Wegen Misbrauch der Erziehungspflichen der Ernsten Bibelforscher sollte der Sohn Rudi Hartmann seinen Eltern weggenommen werden. Die in der Rundverfügung Nr. 157/38 der Gestapo Bielefeld angedachte Wegnahme der Kinder wurde nicht durchgeführt.

 

Todesdatum: / Todesort:

15.05.1985, Bückeburg

Anmerkung:

-

Quellennachweis:

Johovas Zeugen - Verfolgung unter dem NS-Regime, NLABU Signatur ?, NLA BU L102a Nr. 1766, NLABU L4 Nr. 12364

Hermann Hartmann war Mitglied der Zeugen Jehovas, die sich bis 1931 Internationale Bibelforscher-Vereinigung  nannten. Am 28. Juni 1933 wurde die Glaubensgemeinschaft im Freistaat Schaumburg-Lippe von den Nationalsozialisten verboten.

Hermann Hartmann wurde am 18. Dezember 1896 in Bad Eilsen geboren und arbeitete als Bergmann. Am 23. März 1937 erfolgte gegen ihn und weitere 11 Mitglieder der Zeugen Jehovas eine Anklage vor dem Sondergericht Hannover. Ihnen wurde neben der Ablehnung des Kriegsdienstes und illegalen Zusammenkünften vorgeworfen, »dass sie sich an der letzten Reichstagswahl nicht beteiligt haben und den Deutschen Gruß sowie Spenden für das Winterhilfswerk ablehnen. Die männlichen Angeschuldigten haben sich außerdem zu der Frage des Wehrdienstes ablehnend geäußert.« (Zitat aus der Anklageschrift)

Hermann Hartmann, der seit dem 15. März 1937 im Gerichtsgefängnis in Bückeburg in Untersuchungshaft saß, wurde zu neun Monaten Zuchthaus verurteilt. Danach wurde er in »Schutzhaft« genommen und war schließlich im KZ Buchenwald und bis Kriegsende im KZ Ravensbrück inhaftiert. Dort wurde er körperlich misshandelt und war für sechs Monate einer Strafkompanie zugeteilt.

Nach der Befreiung des Konzentrationslagers Ravensbrück – er war  auf 56 kg abgemagert – kehrte er in seinen Heimatort zurück. Zahlreiche ärztliche Gutachten bescheinigten seine durch die Haft erlittenen schweren körperlichen Schäden, so dass er ab 1949 als arbeitsunfähig eingestuft wurde und eine Invalidenrente erhielt. Außerdem wurde ihm als Opfer des Nationalsozialismus eine einmalige Haftentschädigung zuerkannt.

Hermann Hartmann verstarb am 15. Mai 1985 in Bückeburg.