Adolf Goldschmidt

Name:

Adolf Goldschmidt

Alternative Namen:

-

Geburtsdatum / -ort:

06.10.1879
in Stadthagen

Wohnort:

Stadthagen

Beruf

Pferdehändler

Verwandschaftsverhältnisse:

Ehemann der Malli Malchen Goldschmidt geb. Nussbaum

Emigration am / nach:

-
-

Deportation am / nach:

30.03.1942, Warschau, Ghetto
- /

-

Anderes Schicksal:

Für tot erklärt. Todesort ist nicht gesichert

Todesdatum: / Todesort:

08.05.1945, Warschau, Ghetto

Anmerkung:

Im Warschauer Ghetto verschollen, Todesdatum lt. Todeserklärung. 1942 Entlassung aus der Schaumburg-Lippischen Staatsangehörigkeit

Quellennachweis:

StABü L 4 Nr. 2007 u. 2040; L 121 b Nr. 151

Malchen und Adolf Goldschmidt
Adolf Goldschmidt wurde am 6. Oktober 1879 als sechstes Kind des Pferdehändlers Louis Goldschmidt und seiner Frau Lina, geb. Herzberg, in Stadthagen geboren. Er war eines von 10 Geschwistern (3 Brüder und 6 Schwestern). Wie sein Vater betrieb er hier einen Pferdehandel. 1911 heiratete er Malchen Nußbaum, die am 10. Oktober 1878 in Hannover geboren wurde. Die Ehe blieb kinderlos.
Im Ersten Weltkrieg - von Januar 1916 bis Juli 1917 - war Adolf Frontkämpfer und als solcher Inhaber des Frontkämpfer-Ehrenkreuzes.
1927 war er Rottmeister des Amtspfortenrotts. Wie schon bei Max Wolf wird auch an diesem Beispiel deutlich, dass sich Stadthäger Juden gut in die kleinstädtische Gesellschaft integriert hatten.
Am 17. November 1938 übertrug er das Haus in der Obernstraße 26 aus unbekannten Gründen seiner Frau. Es wurde im Juli 1939 eines von zwei „Judenhäusern“ in Stadthagen, in denen die Nationalsozialisten viele Juden unter Anwendung von Zwang einquartierten. Im Haus lebten einige junge Männer, die im Kaufhaus Lion beschäftigt waren. Sie flohen in der Zeit von 1937 bis 1939 vor den Nationalsozialisten nach England, Holland, in die USA und nach Ecuador.
Am 30. März 1942 wurde das Ehepaar Goldschmidt in das Warschauer Ghetto deportiert. Seit diesem Zeitpunkt fehlt jedes Lebenszeichen von ihm. Auf Beschluss des Amtsgerichts Stadthagen vom 22. Dezember 1950 wurden beide mit Wirkung vom 8. Mai 1945 für tot erklärt.
Mit ihrer Deportation verfiel ihr Haus wie auch ihr gesamtes restliches Vermögen 1942 automatisch dem Deutschen Reich. Nach dem Krieg beantragten ihre Erben die Rückerstattung des entzogenen Hauses, was ihnen auch gewährt wurde.